Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 14 Erhebungen
Stand: 25.08.2026
Erhebungen durch nicht zur Schule gehörende Personen und Organisationen einschließlich Umfragen und wissenschaftliche Untersuchungen erfordern eine schulaufsichtliche Genehmigung. Datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.