Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Abgrabungsgesetz
BayAbgrGArt 3 Abgrabungsbehörden
Stand: 25.08.2026
Untere Abgrabungsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden. Höhere Abgrabungsbehörden sind die Regierungen. Oberste Abgrabungsbehörde ist das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.