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Art 3 BayAbgrG (Bayern) — Abgrabungsbehörden

Bayerisches Abgrabungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Untere Abgrabungsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden. Höhere Abgrabungsbehörden sind die Regierungen. Oberste Abgrabungsbehörde ist das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.