Gesetze / Landesrecht Bayern / BayAGTierNebG · BayRS V S. 439, BayRS 7831-4-U

Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

3 Normen · Ausgangsfassung vom 11.08.1978 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Art. 1 Beseitigungspflichtige
  2. Art. 2 Kosten und Entgelte
  3. Art. 3 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    23.06.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 246)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.