Gesetze / Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung

BaumeisterVAblV

Art 5

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BaumeisterVAblV/5#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BaumeisterVAblV/5#abs-2 (2) Baumeisterprüfungen werden weiterhin nach den bisher geltenden Vorschriften durchgeführt, wenn die Zulassung zur Prüfung vor dem 1. Oktober 1980 beantragt wird und die Voraussetzungen für die Zulassung im Zeitpunkt des Antrags erfüllt sind.

Art 4