Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft BauWiAusbV 1999 § 85 Ausbildungsplan Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2026. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.