Gesetze / Landesrecht Bayern / Bauvorlagenverordnung
BauVorlVAnlage 1 Zeichen und Farben für Bauvorlagen (zu § 7 Abs. 5 und § 8 Abs. 4)
Stand: 25.08.2026
Für Anlage 1 BauVorlV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.