Gesetze / BausparkV · BGBl I 2015, 2576
Verordnung zum Gesetz über Bausparkassen
15 Normen · ausgefertigt 29.12.2015 · 4 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 03.08.2021 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 9 — Großbausparverträge | 4 |
| § 8 — Einsatz des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung | 3 |
| § 7 — Zuführung zum Fonds zur bauspartechnischen Absicherung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Bauspartechnische Simulationsmodelle
- § 2Simulationen und Prognosen
- § 3Kollektiver Lagebericht
- § 4Mindestanforderungen an Bauspartarife
- § 5Gewährung von Vorfinanzierungs- oder Zwischenfinanzierungskrediten und sonstigen Baudarlehen aus Zuteilungsmitteln
- § 6Tarifgenehmigungsanträge und Anträge auf Genehmigung von Bestandsübertragungen
- § 7Zuführung zum Fonds zur bauspartechnischen Absicherung
- § 8Einsatz des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung
- § 9Großbausparverträge
- § 10Gewerbliche Finanzierungen
- § 11Darlehen an Beteiligungsunternehmen
- § 12Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen
- § 13Begrenzung der nicht durch Grundpfandrechte gesicherten Darlehen
- § 14Überleitungsbestimmung
- § 15Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 03.08.2021 — 2 Normen geändert · §§ 9, 12 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.