Gesetze / Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung
BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO§ 10 Bauvorlagen für Werbeanlagen und Warenautomaten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/10#abs-1 (1) Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen sind beizufügen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/10#abs-2 (2) Die Bauzeichnungen, für die ein Maßstab nicht kleiner als 1:50 zu verwenden ist, müssen insbesondere enthalten:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/10#abs-3 (3) In der Baubeschreibung sind, soweit dies zur Beurteilung erforderlich ist und die notwendigen Angaben nicht in den Lageplan und die Bauzeichnungen aufgenommen werden können, insbesondere anzugeben:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/10#abs-4 (4) Der Lageplan, für den ein Maßstab nicht kleiner als 1:500 zu verwenden ist, muß insbesondere enthalten:
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/10#abs-5 (5) Für die Warenautomaten gelten die Absätze 1 bis 5 sinngemäß.