Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 43 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/43#abs-1 (1) Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/43#abs-2 (2) Jede Wohnung und jede sonstige Nutzungseinheit muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann.