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BauO NRW 2018

§ 43 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/43#abs-1 (1) Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/43#abs-2 (2) Jede Wohnung und jede sonstige Nutzungseinheit muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann.

§ 42a § 44