Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen
Stand: 01.09.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/37#abs-1 (1) Fensterflächen müssen gefahrlos gereinigt werden können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/37#abs-2 (2) Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/37#abs-3 (3) Eingangstüren von Wohnungen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/37#abs-4 (4) Jedes Kellergeschoss ohne Fenster muss mindestens eine Öffnung ins Freie haben, um eine Rauchableitung zu ermöglichen. Gemeinsame Kellerlichtschächte für übereinanderliegende Kellergeschosse sind unzulässig.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/37#abs-5 (5) Fenster, die als Rettungswege nach § 33 Absatz 2 Satz 2 dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Nutzungsänderung gilt, dass Fenster nach Satz 1 mindestens 0,80 m x 1,0 m groß sein müssen. Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davorliegender Auftritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein. Der Abstand kann in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle vergrößert werden. Von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr bemerkbar machen können.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 37 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Minden, 06.06.2024 – 1 K 3237/22
- VG Köln, 26.11.2024 – 8 K 718/23
- OVG NRW, 16.09.2026 – 7 B 646/26Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung von Eilrechtsschutz hinsichtlich einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 17.12.2024 – 6 K 2406/23Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 11.05.2023 – 11 K 7081/22Zitiert von 2
- OVG NRW, 16.09.2026 – 7 B 645/26Bauordnungsrecht: Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bei einer Nutzungsuntersagung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 16.09.2026 – 7 B 647/26Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine baurechtliche Nutzungsuntersagung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 21.08.2024 – 10 A 2058/22
- VG Köln, 07.05.2024 – 23 L 309/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 BauO NRW 2018 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.