Gesetze / Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung BauArbbV 12 § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 05.05.2021 bis 01.01.2022. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.