Gesetze / Bundeswertpapierverwaltungspersonalgesetz

BWpVerwPG

§ 1 Zuordnung des Personals

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundeswertpapierverwaltung sind ab dem 1. August 2006 solche bei dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Für die Auszubildenden bei der Bundeswertpapierverwaltung gilt Satz 1 entsprechend.

§ 2