Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesstraße 12 – Umfahrung Isny – Vom 7. November/10. Dezember 2013

BWVAbkvkpVAB12

Art 2

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BWVAbkvkpVAB12/2#abs-1 (1) Art und Umfang der Befugnisse der badenwürttembergischen Polizeibeamten im Übertragungsbereich bestimmen sich nach bayerischem Landesrecht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BWVAbkvkpVAB12/2#abs-2 (2) Die zuständigen Behörden des Freistaates Bayern sind nach Maßgabe des bayerischen Rechts gegenüber den baden-württembergischen Polizeidienststellen und Polizeibeamten zur Erteilung von fachlichen Weisungen befugt, soweit diese polizeiliche Maßnahmen im Übertragungsbereich betreffen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BWVAbkvkpVAB12/2#abs-3 (3) Die Dienstaufsicht bleibt unberührt.

Art 1 Art 3