Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesstraße 12 – Umfahrung Isny – Vom 7. November/10. Dezember 2013

BWVAbkvkpVAB12

Art 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BWVAbkvkpVAB12/1#abs-1 (1) Der Freistaat Bayern überträgt die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf dem im Gebiet des Freistaates Bayern liegenden Teil der Bundesstraße 12 im Netzknotenabschnitt 8326 zwischen dem Netzknotenpunkt 016 bis zum Netzknotenpunkt 017 dem Land Baden-Württemberg.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BWVAbkvkpVAB12/1#abs-2 (2) Werden bei einer Neuvermessung andere Kilometerwerte festgestellt, so treten diese an Stelle der vorstehend angegebenen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BWVAbkvkpVAB12/1#abs-3 (3) Das Land Baden-Württemberg nimmt diese Aufgaben durch die Landespolizei wahr.

Art 2