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Gesetze / Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen

BVwAWehrpflAnO

III.

Stand: 10.06.2019

Bund

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

BVwAWehrpflAnO

Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BVwAWehrpflAnO/iii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BVwAWehrpflAnO/iii., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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