Gesetze / Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen
BVwAWehrpflAnOIII.
Stand: 10.06.2019
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.