Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt BVwAAufgUAnO 1968 V. Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und tritt am 1. Oktober 1968 in Kraft.