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Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

BVwAAufgUAnO 1968

V.

Bund

Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung →

Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und tritt am 1. Oktober 1968 in Kraft.

BVwAAufgUAnO 1968

Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

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Historische Fassung 10.06.2019 – 01.01.2023 · aktuelle →

Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

recht.nulegal.eu/gesetze/BVwAAufgUAnO 1968/v.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BVwAAufgUAnO 1968/v., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand)

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Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH ·