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Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

BVwAAufgUAnO 1968

IV.

Bund

Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung →

Die Zentralstelle und die deutschen Vertretungen im Ausland verkehren in dem übertragenen Aufgabengebiet unmittelbar miteinander, soweit das Auswärtige Amt nicht etwas anderes bestimmt.

BVwAAufgUAnO 1968

Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

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Historische Fassung 10.06.2019 – 01.01.2023 · aktuelle →

Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

recht.nulegal.eu/gesetze/BVwAAufgUAnO 1968/iv.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BVwAAufgUAnO 1968/iv., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand)

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Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH ·