Gesetze / Bundesversicherungsamtsgesetz

BVAG

§ 14

Stand: 10.06.2019

Bund

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft; zu demselben Zeitpunkt treten die diesem Gesetz entgegenstehenden Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze und der zu ihrer Änderung, Ergänzung oder Durchführung erlassenen Vorschriften außer Kraft.

§ 13