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Gesetze / Anordnung über die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

BTWahl20250223AnO

(XXXX)

Stand: 28.12.2024

Bund

Auf Grund des § 16 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) ordne ich unter Aufhebung der Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) an:

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am

23. Februar 2025

statt.

BTWahl20250223AnO

Anordnung über die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

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Fassung

Stand: 28.12.2024 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 28.12.2024

recht.nulegal.eu/gesetze/BTWahl20250223AnO/(xxxx)

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BTWahl20250223AnO/(xxxx), abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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