Gesetze / Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
BTGO1980Anl1ABest13.
Stand: 10.06.2019
Eine Spende, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages nachweislich an seine Partei weiterleitet, ist nicht anzeigepflichtig. Die Rechenschaftspflicht der Partei bleibt in diesem Fall unberührt.