Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025§ 17 Geheimschutzordnung
Stand: 01.11.2025
Der Bundestag beschließt eine Geheimschutzordnung, die Bestandteil dieser Geschäftsordnung ist (Anlage 1). Sie regelt die Behandlung aller Angelegenheiten, die durch besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden müssen.