Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025§ 13 Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages
Stand: 28.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BTGO%202025/13#abs-1 (1) Jedes Mitglied des Bundestages folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BTGO%202025/13#abs-2 (2) Die Mitglieder des Bundestages sind verpflichtet, an den Arbeiten des Bundestages teilzunehmen. Die Anwesenheit der Mitglieder des Bundestages wird an jedem Sitzungstag nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erfasst. Die Folgen der Nichterfassung und der Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz.