Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025§ 105 Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages
Stand: 01.11.2025
Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 2).