Gesetze / Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß)
BTBRGGO§ 9 Unterausschüsse
Stand: 10.06.2019
Der Ausschuß kann Unterausschüsse einsetzen.
Gesetze / Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß)
BTBRGGOStand: 10.06.2019
Der Ausschuß kann Unterausschüsse einsetzen.