Gesetze / Bundesstatistikgesetz

BStatG

§ 28 (Inkrafttreten)

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Für § 28 BStatG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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