§ 22b
Stand: 21.03.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSeeSchG/22b#abs-1 (1) § 3e Nummer 7 und Nummer 3 der Anlage sind erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das Ballastwasser-Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSeeSchG/22b#abs-2 (2) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gibt den in Absatz 1 bezeichneten Tag im Bundesgesetzblatt bekannt.