Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
BSVV§ 1
Stand: 25.08.2026
Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen hat ihren Sitz in München. Sie ist dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unmittelbar nachgeordnet.