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§ 1 BSVV (Bayern)

Verordnung über die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen hat ihren Sitz in München. Sie ist dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unmittelbar nachgeordnet.