Gesetze / Beitragssatzgesetz 2002
BSG 2002§ 3 Zahlungen für Kindererziehungszeiten
Stand: 10.06.2019
Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2002 einen Betrag in Höhe von 11.614.934.173 Euro.