Gesetze / Vorschriften über die Verwaltung und Bewirtschaftung der Amtswohnungen der Mitglieder der Bundesregierung (Anlage zu § 5 der Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung)
BRegAmtsWoVwVs§ 10
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRegAmtsWoVwVs/10#abs-1 (1) Die zur Amtswohnung gehörenden Gärten, Gartenhäuser usw. werden innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel auf Kosten des Bundes unterhalten, bepflanzt und beleuchtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRegAmtsWoVwVs/10#abs-2 (2) Das gleiche gilt hinsichtlich der Beschaffung und Unterhaltung von Gartenmöbeln und Geräten.