Gesetze / Bundesrückerstattungsgesetz
BRüG§ 41
Stand: 10.06.2019
Der Bescheid ist dem Berechtigten zuzustellen. Zustellungen erfolgen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes.
Gesetze / Bundesrückerstattungsgesetz
BRüGStand: 10.06.2019
Der Bescheid ist dem Berechtigten zuzustellen. Zustellungen erfolgen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes.