Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten
BPräsSoldErnAnOArt 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BPr%C3%A4sSoldErnAnO/1#abs-1 (1) Ich behalte mir das Recht zur Ernennung und Entlassung der Offiziere vor, die der Besoldungsordnung B angehören.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BPr%C3%A4sSoldErnAnO/1#abs-2 (2) Im übrigen übertrage ich die Ausübung meiner Befugnisse dem Bundesminister der Verteidigung. Die Ausübung dieser Befugnisse kann auf andere Stellen übertragen werden. § 29 Abs. 5 des Wehrpflichtgesetzes bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BPr%C3%A4sSoldErnAnO/1#abs-3 (3) Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung auch in den Fällen vor, in denen ich die Ausübung meiner Befugnisse übertragen habe.