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Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht

BPräsPatGerKldgAnO

I.

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Amtstracht der Richter des Bundespatentgerichts und der Urkundsbeamten besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur Amtsrobe tragen die Richter eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden, die Urkundsbeamten eine einfache weiße Halsbinde.

BPräsPatGerKldgAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BPräsPatGerKldgAnO/i.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BPräsPatGerKldgAnO/i., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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