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Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesverwaltungsgericht

BPräsKldgBVGAnO

II.

Stand: 10.06.2019

Bund2 Fassungen

Die Farbe der Amtstracht ist karmesinrot. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett besteht für die Richter aus Samt, für den Vertreter des Bundesinteresses und für die für ihn auftretenden Beamten aus Seide und für die Urkundsbeamten aus Wollstoff.

BPräsKldgBVGAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesverwaltungsgericht

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Fassungen 2

  1. seit 10.06.2019
  2. seit 10.06.2019

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Stand der konsolidierten Textfassungen (Archiv seit Juni 2019), keine amtlichen Inkrafttretensdaten.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BPräsKldgBVGAnO/ii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BPräsKldgBVGAnO/ii., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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