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Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Bundesdisziplinargerichten

BPräsKldgBDiGAnO

Eingangsformel

Stand: 10.06.2019

Bund

Auf Grund des § 20 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 39) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1950 (Bundesgesetzbl. S. 279) ordne ich an:

BPräsKldgBDiGAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Bundesdisziplinargerichten

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BPräsKldgBDiGAnO/eingangsformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BPräsKldgBDiGAnO/eingangsformel, abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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