Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
BPräsAmtsbezAnO 1991(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst".