Gesetze / Bundespolizei-Laufbahnverordnung
BPolLV§ 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
Stand: 10.06.2019
Für die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Im Übrigen gilt § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.