Gesetze / Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 53 (weggefallen)
Stand: 01.10.2021
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- OVG NRW, 21.06.2013 – 11 D 8/10.AKZitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 53 BNatSchG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.