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Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung

BMinGSBRAnO

II.

Stand: 10.06.2019

Bund

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 18. Juli 2003 in Kraft.

BMinGSBRAnO

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BMinGSBRAnO/ii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BMinGSBRAnO/ii., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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