Gesetze / Bundesministergesetz
BMinG§ 22
Stand: 01.07.2020
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
Gesetze / Bundesministergesetz
BMinGStand: 01.07.2020
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen.