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Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundeskartellamtes in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und der Trennungsgeldverordnung

BMWiTWidAnO 2010

III.

Stand: 10.06.2019

Bund

Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 5. Februar 2009 anzuwenden. Die Nummern I und II sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten des Bundeskartellamtes.

BMWiTWidAnO 2010

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundeskartellamtes in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und der Trennungsgeldverordnung

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BMWiTWidAnO 2010/iii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BMWiTWidAnO 2010/iii., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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