Gesetze / Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung des Bundes in verwaltungsgerichtlichen Verfahren von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Beihilfeangelegenheiten

BMWiBhWidVertrAnO

§ 2 Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Stand: 03.08.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BMWiBhWidVertrAnO/2#abs-1 (1) Dem Vorstand der Postbeamtenkrankenkasse wird die Befugnis zur Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in verwaltungsgerichtlichen Verfahren von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Beihilfeangelegenheiten übertragen, soweit die Postbeamtenkrankenkasse für den Erlass des Widerspruchsbescheids zuständig war.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BMWiBhWidVertrAnO/2#abs-2 (2) Der Bundesminister oder die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie behält sich vor, im Einzelfall die Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach Absatz 1 selbst zu übernehmen.

§ 1 § 3