Gesetze / BMVBS-Delegationsanordnung
BMVBSDelegatAnO§ 3 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
Stand: 10.06.2019
Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird den in § 2 Absatz 2 genannten Behörden übertragen, soweit sie nach dieser Anordnung für die Entscheidung über Widersprüche zuständig sind.