Gesetze / Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BMLEHStruBVfPAktV§ 3 Inkrafttreten
Stand: 24.12.2025
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.