Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

BMIWidVertrAnO

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BMIWidVertrAnO%202017/4#abs-1 (1) Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BMIWidVertrAnO%202017/4#abs-2 (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 27. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3453) außer Kraft.

§ 3