Gesetze / Beitragsgesetz-Landwirtschaft 2000

BLG 2000

§ 1 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BLG%202000/1#abs-1 (1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2000 monatlich 342 Deutsche Mark.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BLG%202000/1#abs-2 (2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2000 monatlich 282 Deutsche Mark.

§ 2