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Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers

BKOrgErl 1991-04

I.

Stand: 10.06.2019

Bund

Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen.

BKOrgErl 1991-04

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BKOrgErl 1991-04/i.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BKOrgErl 1991-04/i., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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