Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BKAZVO · GV. NRW. S. 307
Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) und die Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen
3 Normen · Ausgangsfassung vom 16.05.2006 · 11 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer
- § 2 Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung
- § 3 In-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
15.03.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.03.2016
GV. NRW. S. 191
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Historischer Änderungsnachweis
12.07.2011 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 28.06.2011
GV. NRW. S. 307
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).