Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BKAZVO · GV. NRW. S. 307

Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) und die Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen

3 Normen · ausgefertigt 16.05.2006 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer
  3. § 2 Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung
  4. § 3 In-Kraft-Treten