Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BKAZVO · GV. NRW. S. 307

Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) und die Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen

3 Normen · Ausgangsfassung vom 16.05.2006 · 11 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer
  3. § 2 Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung
  4. § 3 In-Kraft-Treten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    15.03.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.03.2016

    GV. NRW. S. 191

  2. Historischer Änderungsnachweis

    12.07.2011 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 28.06.2011

    GV. NRW. S. 307

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).