Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BKAZVO · GV. NRW. S. 307
Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) und die Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen
3 Normen · ausgefertigt 16.05.2006 · Änderungen