Gesetze / Verordnung über das Genehmigungsverfahren
9. BImSchV§ 4d Angaben zur Energieeffizienz
Stand: 10.06.2019
Die Unterlagen müssen Angaben über vorgesehene Maßnahmen zur sparsamen und effizienten Energieverwendung enthalten, insbesondere Angaben über Möglichkeiten zur Erreichung hoher energetischer Wirkungs- und Nutzungsgrade, zur Einschränkung von Energieverlusten sowie zur Nutzung der anfallenden Energie.